Die Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einem Fachmann bzw. einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Wir bieten Ihnen eine sachkundige Prüfung (UVV, ASR 1.7), Wartung und Instandhaltung von:
Weshalb sind Abnahmeprüfung und Wartung unerlässlich?
Die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer schreiben vor, wie Brandschutztüren und Brandschutztore eingebaut werden müssen.
Ebenso müssen Feststellanlagen (FAA) den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) entsprechen.
Auch die Gebäudebrandversicherungen schreiben strenge Richtlinien und Regeln vor, und zwar nicht nur in Bezug auf den Einbau, sondern auch auf die regelmäßige Prüfung und Wartung.
Regelmäßige Wartungen geben Sicherheit, Langlebigkeit und eine damit verbundene Werterhaltung der Tür- und Toranlagen im industriellen und privaten Bereich.
Wie oft ist die Überprüfung durchzuführen?
Als Gebäudebetreiber haben Sie die Pflicht, mindestens jährlich eine Prüfung Ihrer Brandschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen vornehmen zu lassen, falls nicht in Ihrem Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.
Elektrisch betriebene Tore müssen mindestens einmal jährlich UVV geprüft werden - Sicherheit geht vor!
Zögern Sie nicht, und nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!